Das Sakrament der Ehe
„Ich verspreche dir die Treue in guten wie in bösen Tagen, in Gesundheit und Krankheit, bis der Tod uns scheidet. Ich will dich lieben, achten und ehren alle Tage meines Lebens.“ Dieses gegenseitige Versprechen geben sich Brautleute vor dem Priester (oder Diakon), den Trauzeugen, Verwandten, Freunden und insbesondere auch vor Gott bei der Eheschließung.
Voraussetzungen
Für das Sakrament der Ehe bedarf es einiger Voraussetzungen:
- die Brautleute müssen kirchlich ledig bzw. verwitwet sein
- eine zivilrechtliche Ehe vor dem Standesamt muss vorausgegangen
sein
- die Bereitschaft zu den wesentlichen Merkmalen einer Ehe
wie z.B. Hinordnung auf das beiderseitige Wohl und auf Eltern-
schaft, Unauflöslichkeit, eheliche Treue etc. muss bestehen
- Benennung zweier Trauzeugen, die nicht katholisch sein müssen
Welche Dokumente brauchen wir?
- neuen Taufschein, nicht älter als ein halbes Jahr
(erhältlich im Pfarramt, wo Sie getauft wurden)
- Meldezettel (wenn dem Pfarrer nicht persönlich bekannt)
- bei nur staatlichen Vorehen: Heiratsurkunde, Scheidungsurteil
- bei kirchlichen Vorehen: Trauungsschein, Sterbeurkunde
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt in der Pfarrkanzlei.